Unser Behandlungsangebot
- Depressionen (Belastungen, Erschöpfungen)
- Anpassungsstörung
- Angststörungen (Phobien, soziale Ängste und Unsicherheiten, Panikattacken)
- Essstörungen (z.B. Anorexie und Bulimie)
- Somatoforme Störungen
- Zwangserkrankungen (Zwangsgedanken, Zwangshandlungen, z.B. Kontrollzwänge)
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline)
Nur für privatversicherte Personen oder SelbstzahlerInnen sind folgende Diagnostik-Leistungen:
Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgt eine ausführliche Diagnostik.
Ambulante Psychotherapie
Diese besteht, je nach Abhängigkeit des Symtombildes, aus:
- standardisierten klinischen Interviews (z.B. Dips, SKID)
- einer ausführlichen biografischen Anamneseerhebung
- validierten Fragebogenverfahren (z.B. BDI-II, BSI, BAI)
- Verhaltensbeobachtung
- Eigen- und Fremdbeurteilungsverfahren
- ärztlichen und (psycho)therapeutischen Vorbefunden
- Intelligenzdiagnostik
An erster Stelle steht immer das Erstgespräch. Hier besprechen Sie Ihre Anliegen, Ziele und Fragen und die Therepeutin erklärt Ihnen ihre Vorgehensweise. Der verhaltenstherapeutische Behandlungsansatz ermöglicht es, Einsicht in bewusste und unbewusste Lernerfahrungen und biografische Bedingungen zu erlangen, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer psychischen Beschwerden in Ihrer aktuellen Lebenssituation beitragen.
Ihre persönlichen Veränderungsziele stellen den „roten Faden“ der gemeinsamen therapeutischen Arbeit dar. Dabei gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das heißt, wir unterstützen Sie in dem Umfang und Ausmaß, wie Sie es benötigen, um sich selbst zu helfen. Hierzu werden Ihnen Werkzeuge in Form von Lösungsstrategien an die Hand gegeben und neue Verhaltenskompetenzen vermittelt. Die Arbeitsweise ist somit sehr ziel- und lösungsorientiert und soll Sie dabei unterstützen Ihr Empfinden von Selbstwirksamkeit zu steigern, sodass Sie aktiv und eigenverantwortlich u.a. gewünschte Veränderungen im Denken, Fühlen und Handeln verfolgen können.
Wir beginnen mit drei Sprechstunden, um eine erste Therapieindikation festzustellen. Im Anschluss können bis zu fünf probatorische Sitzungen folgen, nach denen die offizielle Therapie entweder angezeigt (Akuttherapie oder Kurzzeittherapie) oder bei den jeweiligen Kostenträgern beantragt wird (gutachterpflichtiges Verfahren).