Der verhaltenstherapeutische Behandlungsansatz ermöglicht es, Einsicht in bewusste und unbewusste Lernerfahrungen und biografische Bedingungen zu erlangen, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer psychischen Beschwerden in Ihrer aktuellen Lebenssituation beitragen.
Ihre persönlichen Veränderungsziele stellen den „roten Faden“ der gemeinsamen therapeutischen Arbeit dar. Dabei gilt das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das heißt, wir unterstützen Sie in dem Umfang und Ausmaß, wie Sie es benötigen, um sich selbst zu helfen. Hierzu werden Ihnen Werkzeuge in Form von Lösungsstrategien an die Hand gegeben und neue Verhaltenskompetenzen vermittelt. Die Arbeitsweise ist somit sehr ziel- und lösungsorientiert und soll Sie dabei unterstützen Ihr Empfinden von Selbstwirksamkeit zu steigern, sodass Sie aktiv und eigenverantwortlich u.a. gewünschte Veränderungen im Denken, Fühlen und Handeln verfolgen können.
Wir bieten Ihnen (nach der Diagnostik) vorzugsweise Kombinationsbehandlungen an. Das heißt, Sie besuchen wöchentlich, zu einem festen Termin, Gruppentherapiesitzungen. Eine Therapiegruppe besteht aus 7 – 9 TeilnehmerInnen, eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten. Zusätzlich finden parallel dazu nach Bedarf, Einzeltherapiesitzungen statt. Diese dauern 50 Minuten und finden meist nach individueller Absprache und Symptombild alle 5 bis 8 Wochen statt.
Einige PatientInnen berichten anfangs von unterschiedlichen Befürchtungen bezüglich ambulanter Gruppentherapie. Im persönlichen Gespräch werden wir Ihre Befürchtungen aufgreifen und Ihre Fragen klären. Das Ziel ist, dass Sie bestmöglich von der Therapie profitieren können.
Das gegenseitige Verstandenwerden und Verstehen in der Gruppe reduziert das „Ich bin ganz allein mit meinen Problemen“-Empfinden.
Vielen fällt es zu Beginn schwer, vor fremden Menschen über ihre Probleme zu sprechen. Haben sie jedoch den Mut dazu gefunden, können sie die Erfahrung machen, dass dies positive Auswirkungen hat – etwa, dass sie von anderen akzeptiert und verstanden werden. Zudem können sie auf diese Weise bisher unterdrückte Gefühle erleben und verarbeiten.
Stärkung des Selbstwertgefühls -etwa dadurch, dass die TeilnehmerInnen lernen, sich zu öffnen, für eigene Wünsche und Bedürfnisse einzutreten, anderen Feedback zu geben oder an Rollenspielen teilzunehmen.
Durch die Rückmeldung der anderen TeilnehmerInnen kann der Berichtende seine Situation aus einer anderen Perspektive sehen, seine Probleme besser einordnen und erfahren, dass seine Gefühle und Reaktionen auf ein Problem durchaus verständlich sind. Durch das Feedback lernen die TeilnehmerInnen auch, sich selbst und ihre Wirkung auf andere besser einzuschätzen.
Die Gruppe bietet die Möglichkeit, einen gesunden Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen zu finden. So können sie einerseits von der Unterstützung durch andere profitieren und andererseits ein Vorbild und eine Hilfe für andere sein.
Die TeilnehmerInnen tauschen sich über ihre Erfahrungen aus und können von den Erfahrungen der anderen TeilnehmerInnen profitieren. Durch die Anzahl der TeilnehmerInnen kommen dabei oft viele Vorschläge zusammen, wie Probleme bewältigt oder gelöst werden können.
Hilfreiche Verhaltensweisen und Techniken können in der Gruppe geübt werden, bevor die TeilnehmenerInnen diese mit in Ihren Alltag anwenden.
Als zugelassene PsychotherapeutInnen sind wir im Versorgungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung. Dadurch können die Leistungen der Psychotherapie bei gesetzlich versicherten PatientenInnen von den jeweiligen Krankenkassen übernommen werden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihr Versicherungskärtchen mit.
Als Psychologische PsychotherapeutInnen sind wir einer Fachärztin/einem Facharzt gleichgestellt. Aus diesem Grund erstatten die privaten Versicherungen und die Beihilfen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Eine Therapiestunde wird derzeit von uns mit dem 2,3 fachen Satz (GOP Ziffern 812a/134,07 € oder 870/100,55 € + 801a/33,52 €) berechnet. Dabei beginnen wir mit 3 Sprechstunden (a 50 Minuten), um eine erste Therapieindikation festzustellen. Im Anschluss können bis zu 5 probatorische Sitzungen (a 50 Minuten) folgen, nach denen die offizielle Therapie entweder angezeigt (Akuttherapie, Kurzzeittherapie) oder bei den jeweiligen Kostenträgern beantragt wird (gutachterpflichtiges Verfahren). Damit folgen wir den neuen Abrechnungsempfehlungen, die die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern zum 01.07.2024 veröffentlicht haben.
Allerdings kann es sein, dass in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bestimmte Einschränkungen vereinbart wurden. Von diesen Regelungen hängt auch ab, ob und in welcher Form eine Psychotherapie beantragt werden muss. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie über die Antragsmodalitäten bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe. Die Therapiestunden werden Ihnen als PatientIn direkt monatlich in Rechnung gestellt und müssen von Ihnen anschließend beim Versicherer eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen, wenn Sie Ihren Versicherungsträger nicht in Anspruch nehmen möchten oder können. In diesem Fall genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion.
Die Abrechnung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Eine Therapiestunde (50 Minuten) wird derzeit mit 122,40 Euro (2,8fach, GOP-Ziffer 870) berechnet. Die Bezahlung erfolgt monatlich nach Ausstellung einer Rechnung.
©2024 Praxis für Psychotherapie Jessica Pitan & KollegInnen. Alle Rechte vorbehalten.
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